Allgemeine Geschäftsbedingungen des Golf Sport Park Groß-Zimmern

§ 1 Spielrecht

Der Inhaber des Spielrechtsvertrages erwirbt ein Spielrecht auf der in diesem Vertrag genannten Anlage des Golf Sport Park Groß-Zimmern mit allen
Übungs- und Nebeneinrichtungen gemäß den nachstehenden Bedingungen.

§ 2 Rechte

Das vorgenannte Spielrecht umfasst die Nutzung der im Vertrag genannten Anlage sowie allen vorhandenen Übungsanlagen. Sonstige Einrichtungen des Golf Sport Park können nach der jeweiligen Gebührenordnung mitbenutzt werden. Der Inhaber des Spielrechtsvertrages erwirbt über den Zimmerner Golfclub 1995 e.V. die Mitgliedschaft im Deutschen Golf Verband e.V. und erkennt hiermit ausdrücklich dessen Verbands-ordnungen an.

§ 3 Pflichten

Der Spielberechtigte hat folgendes zu beachten bzw. einzuhalten:
Golfetikette und Golfregeln.
Platz- und Hausordnung sowie sonstige Ordnungen des Betreibers.
Einschränkungen und Regelungen, die sich aus dem zwischen dem Golf Sport Park und dem Zimmerner Golfclub geschlossenen Nutzungs- und Kooperationsvertrag ergeben.
Satzung und Verbandsordnung des Deutschen Golf Verbandes e.V. sowie des Hessischen Golf Verbandes e.V.

§ 4 Gültigkeit, Verlängerung und Kündigung

Das Spielrecht gilt jeweils nur für die im Vertrag genannte Person. Das Spielrecht ist weder übertragbar noch vererbbar. Der Spielrechtsvertrag beginnt mit dem Monat der Unterzeichnung dieses Vertrages und endet frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Eine Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf erfolgen; erfolgt diese nicht, verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.

§ 5 Garantien und Schadenersatz

Der Golf Sport Park verpflichtet sich, die Golfanlage ständig in einem Zustand zu erhalten, der dem in Deutschland üblichen Pflege- und Unterhaltungszustand von Golfanlagen entspricht. Schadenersatzansprüche des Spielberechtigten gegen den Golf Sport Park sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung beruhen. Der Golf Sport Park haftet auch nicht für Einschränkungen des Spielbetriebs auf der Golfanlage infolge höherer Gewalt. Der Golf Sport Park ist zur zeitweiligen Sperrung oder Nutzungseinschränkung der Golfanlage oder Teilen davon berechtigt, sofern bauliche, technische oder andere Gründe dies erforderlich machen. Minderungsrechte stehen dem Spielberechtigten in solchen Fällen nicht zu.

§ 6 Gebühren

Der Spielberechtigte entrichtet als Kostendeckungsbeitrag zum laufenden Betrieb der Golf-anlage eine monatliche Spielgebühr. Diese Gebühr wird jeweils innerhalb der drei ersten Werktage eines Monats per Lastschrift zur Zahlung fällig. In der monatlichen Gebühr sind die Abgaben an den DGV sowie den Landesgolfverband enthalten.

Die Höhe der monatlichen Spielgebühr ist abhängig von dem im Vertrag genannten Nutzungsumfang und versteht sich einschließlich der aktuell gesetzlichen MwSt.

Datenschutz:

Wir erfüllen unsere Informationspflichten zum Datenschutz gem. Artt. 13-14 DS-GVO durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite unter: https://www.gc-zimmern.de/datenschutz/ oder durch Zusendung auf Ihre formlose Anfrage.