Information zur aktuellen Situation: Stand 17. April, 13:15 Uhr
Liebe Mitglieder,
nachfolgend geben wir Ihnen eine Stellungnahme des DGV zur Kenntnis. Dabei bitten wir Sie, diese Information als das zu verstehen, was sie ist: eine Orientierung für Sie bei stets wechselnder Informationslage.
So lautet ein Satz aus dem Informationsschreiben des DGV:
„Es gilt grundsätzlich weiterhin, was wir Ihnen gestern (16.04.2020) mitteilen mussten: Nach Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. Welche konkreten Umsetzungsschritte tatsächlich wann erfolgen, kann nur im Verlauf der nächsten Tage sicherer abgeschätzt werden.“
Der Golf Sport Park Groß-Zimmern und der Vorstand des Zimmerner Golfclub 1995 e.V. werden Sie weiterhin zeitnah per Mail informieren, sollten sich Änderungen ergeben. Konkrete Schritte werden uns entsprechend vom DGV übermittelt.
Bleiben Sie gesund!